Postankauf aus ganz Österreich

Postankauf bei Goldankauf Pro24 SalzburgVerkaufen Sie Ihre Edelmetalle, ob Schmuck, Alt- oder Zahngold persönlich im Geschäft in Salzburg oder bequem per Post aus ganz Österreich.

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Erbschaft und Nachlass

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Goldankauf ist Vertrauenssache

Wir kaufen gegen sofortige Auszahlung Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium zum aktuellen Ankaufspreis. Auch für den Verkauf von Goldmünzen und Silbermünzen sind Sie bei uns „goldrichtig“.

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Postankauf bei Goldankauf Pro24 Salzburg Postankauf verfügbar

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Goldankauf Pro24 GmbH Salzburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Gold, Edelmetallen, sowie sonstiger Artikel. Goldankauf Pro24 GmbH, www.goldankauf-pro24-salzburg.at - Für Verkäufer, Anbieter, Versender.

1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Goldankauf Pro24 GmbH und dem Anbieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Anbieters werden.

2 Zusendung

Wertsendungen an Goldankauf Pro24 GmbH gehen grundsätzlich auf Kosten und auf Risiko des Anbieters (Bringschuld des Anbieters). Dies gilt auch, wenn Goldankauf Pro24 GmbH die Versandkosten übernimmt und/oder den Transport für die Wertsendungen beauftragt. 

Der Anbieter muss der Sendung seine Personalien und eine Bestätigung beilegen, dass die Ware sein Eigentum ist, er darüber verfügungsberechtigt ist, die Ware weder verpfändet ist noch aus einer strafbaren Handlung stammt und nicht im Sinne des UStG eine abhanden gekommene Sache ist. Ein entsprechendes Begleitformular wird auf der Homepage www.goldankauf-pro24.eu zum Herunterladen bereitgestellt.

3 Preisangebot

3.1 Empfangene Wertsendungen werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen bewertet.
Dazu wird die Ware auf Echtheit überprüft und der Feingehalt der Edelmetalle sowie das Gewicht festgestellt. Mit diesen Werten und den zum Prüfungszeitpunkt gültigen Ankaufspreisen von Goldankauf Pro24 GmbH erstellen wir unser Kaufangebot.

3.2 Bei Kaufinteresse unterbreiten wir dem Anbieter dieses Angebot telefonisch, per E-Mail oder Fax Das Angebot gilt 24 Stunden ab Übermittlung. Nimmt der Anbieter das Angebot nach Fristablauf an, gilt dies als Angebot des Anbieters, das Goldankauf Pro24 GmbH dann seinerseits binnen 24 Stunden annehmen kann. 

3.3 Auf Wunsch des Anbieters ist ein Verkaufsangebot auch ohne weitere Zustimmung des Anbieters ein rechtsverbindliches Geschäft, sowie Goldankauf Pro24 GmbH nach Differenzbesteuerung nach (§ 24 Abs. 2 UStG 1994) berechneten Kaufpreis an den Anbieter auszahlt.

3.4 Sofern wir im Einzelfall kein Angebot abgeben, senden wir die Ware an den Anbieter zurück. Die Kosten des Transportes übernehmen jedoch wir.

4 Angebote mit Goldrechner

Der Anbieter unterbreitet uns ein Ankaufsangebot zu einem festen Ankaufspreis, berechnet vom Goldrechner auf der Homepage von Goldankauf Pro24 GmbH. Der Anbieter sendet die Verkaufsware an Goldankauf Pro24 GmbH und überlässt sie 12 Stunden (ab Annahme der Sendung) zur Prüfung. Wird das Angebot von Goldankauf Pro24 GmbH akzeptiert, ist der Verkauf rechtsverbindlich und Goldankauf Pro24 GmbH zahlt den Auszahlungspreis an den Anbieter aus. 

Kommt kein Kaufvertrag zustande, senden wir die Ware nach den Bedingungen des §10 an den Anbieter zurück. Die Kosten des Transportes übernehmen jedoch wir.

5 Persönlicher Ankauf in unseren Geschäftsräumen

Bei einem persönlichen Ankauf wird dem Anbieter in seinem Beisein ein Angebot für den Ankauf seiner vorgezeigten Wertgegenstände unterbreitet. Dieses Angebot hat nur Gültigkeit für den  sofortigen Verkauf an Goldankauf Pro24 GmbH.

6 Mängel

Eventuelle Transportschäden der uns zugesandten Gegenstände werden dem Anbieter unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt, sodass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Anbieters beim Versandunternehmen durchgeführt werden kann. 

Der Anbieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Sendung vom Versandunternehmen unverzüglich in unseren Räumen begutachtet bzw. für eine entsprechende Begutachtung abgeholt wird und dann an den Anbieter zurückgegeben wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Anbieter zu tragen.

Sollte der Anbieter weniger als auf dem Begleitschein angegeben bzw. vom Begleitschein abweichende Gegenstände übersandt haben, wird ihm dies durch uns mitgeteilt.

7 Begutachtung

Um eine schnelle Angebotsabgabe bezüglich der Wertsendung zu gewährleisten, gestattet der Anbieter die Begutachtung der übersandten Ware. Dazu sind unter Umständen Maßnahmen erforderlich, die Spuren am Objekt hinterlassen können. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel  Abriebe, die eine Tiefe bis ca. 6 mm haben können, oder Demontagen, die zu einer Unbrauchbarkeit des zu untersuchenden Objekts führen können. Der Anbieter erklärt sich damit unwiderruflich  einverstanden.

8 Schmucksteine, Halbedelsteine, Edelsteine

Goldankauf Pro24 GmbH kauft grundsätzlich keine Schmucksteine, Halbedelsteine und Edelsteine. Auf Wunsch lösen wir diese sofern mit vertretbarem Aufwand möglich von dem Schmuckstück und senden sie dem Anbieter kostenlos zu. 

Der Wunsch muss jedoch schon bei der Warenanlieferung auf dem Begleitschreiben vermerkt sein. Dieses Begleitschreiben erhält der Anbieter per Email, wenn er das Verkaufsformular (auch Online) verwendet hat. 
Das Begleitschreiben steht auf unserer Homepage zum Herunterladen bereit.

9 Ankauf und Kaufpreiszahlung

Der Ankauf der vom Anbieter an uns übersandten Ware kommt durch mündliche, schriftliche, gefaxte oder gemailte Annahme unseres Angebots durch den Anbieter zustande. 

Der Kaufpreis wird nach Zustandekommen des Vertrages an den Anbieter ausbezahlt. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das vom Anbieter genannte Konto oder bar gegen Rechnung in unseren Geschäftsräumen.

Ein Ankauf von Gegenständen von Unternehmern muss uns gesondert angezeigt werden. Nach Angebotsannahme muss der Anbieter uns eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird dann unverzüglich nach Eingang durch uns vorgenommen.

10 Rücksendung

Bei der Rücksendung der Ware an den Anbieter geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Anbieter über, sobald wir die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben haben.

Nach Erhalt der Rücksendung ist der Anbieter verpflichtet, die Sendung unverzüglich auf Vollständigkeit und auf Beschädigung der Verpackung und der Ware zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich an Goldankauf Pro24 GmbH schriftlich anzuzeigen.

11 Eigentumsübertragung

Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf Goldankauf Pro24 GmbH über.

12 Geldwäschegesetzt

Es gelten sinngemäß die Bestimmungen der §§ 365m ff GewO 1994. Demnach ist eine Identifizierung des Vertragspartners bei allen Bargeldgeschäften mit einem Wert ab € 15.000,-- erforderlich. Dies unabhängig davon, ob eine dauerhafte Geschäftsbeziehung begründet wird, oder eine Transaktion lediglich gelegentlich in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Vorgängen, abgewickelt wird.

Gemäß diesen Bestimmungen hat Goldankauf Pro24 GmbH das Recht, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung bzw. vor Vornahme einer Transaktion die Identität des Kunden mittels eines gültigen Lichtbildausweises festzustellen. 
Dies umfasst auch die Überprüfung der Vertretungsbefugnis eines für den Kunden handelnden Dritten.

13 Haftung

Goldankauf Pro24 GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit der Schaden aus einer Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit herrührt.

14 Schlussbestimmungen - Salvatorische Klausel

Es gilt Österreichische Recht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort Salzburg.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger zwischen den Parteien im Zuge der Abwicklung des vorliegenden Geschäfts unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche zu vereinbaren, die dem ursprünglich Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt, ohne unwirksam zu sein.